Müssen wir Kunden und Mitarbeitenden sagen, dass wir KI nutzen?
Kurze Antwort
Grundsätzlich ja. Art. 13 und 14 DSGVO verlangen, dass Betroffene erfahren, welche Daten Sie wofür nutzen und wer sie erhält – ein KI-Anbieter ist ein solcher Empfänger. Bei automatisierten Entscheidungen brauchen sie aussagekräftige Informationen über die Logik. Die KI-Verordnung verlangt zusätzlich, dass Menschen erkennen, wenn sie mit einer KI sprechen, dass Deepfakes gekennzeichnet werden, dass Beschäftigte vor dem Einsatz von Hochrisiko-KI am Arbeitsplatz informiert werden und dass Personen, über die mit Hochrisiko-KI entschieden wird, davon erfahren.
Mustertext für Bewerberinnen und Bewerber
„Wir nutzen künstliche Intelligenz, um beim Lesen von Bewerbungen zu helfen. Die KI sieht weder Ihren Namen noch Ihr Alter oder Ihr Geschlecht. Wer zum Gespräch eingeladen wird, entscheidet eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter. Sie können jederzeit erfahren, wie Ihre Bewerbung bewertet wurde.“
Mustertext für einen Chatbot
„Sie schreiben mit einem KI-Assistenten. Er kann sich irren. Schreiben Sie ‚Mitarbeiter‘, wenn Sie mit einem Menschen sprechen möchten.“
So gehen Sie vor
- Aktualisieren Sie die Datenschutzerklärung.Nennen Sie die KI-Nutzung, den Zweck und die Anbieter.
- Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden.Etwa im Mitarbeiterhandbuch – und bevor Hochrisiko-KI eingesetzt wird.
- Kennzeichnen Sie Chatbots.Ein kurzer Hinweis oben im Chat.
- Informieren Sie die Betroffenen.Etwa Bewerber: KI hilft beim Lesen, ein Mensch entscheidet.
Das sagt das Gesetz
- Art. 13 und 14 DSGVO – Informationspflicht
- Zweck, Rechtsgrundlage, Empfänger, Übermittlungen und automatisierte Entscheidungen.
- Art. 26 Abs. 7 und 11 KI-VO
- Information der Beschäftigten und der Personen, über die mit Hochrisiko-KI entschieden wird.
- Art. 50 KI-VO
- Chatbots und Deepfakes.
Fragen und Antworten
Müssen wir ChatGPT namentlich nennen?
Sie müssen die Empfänger oder Kategorien von Empfängern angeben. Viele nennen den Anbieter direkt – das schafft Vertrauen.
Gibt es Vorlagen?
GoalCube hat Vorlagen für die Information der Beschäftigten, die Information der Betroffenen, den Chatbot-Hinweis und die Kennzeichnung von KI-Inhalten.
Quellen
Geschrieben von GoalCube-Redaktion. Zuletzt aktualisiert 11. Oktober 2026. GoalCube hilft Ihnen, die KI-Verordnung und die DSGVO einzuhalten. Es ist keine Rechtsberatung.
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