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Auftragsverarbeitungsvertrag

Wenn Sie GoalCube nutzen, verarbeiten wir personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag. Dieser Vertrag legt fest, wie. Er beruht auf dem Standardvertrag der dänischen Datenschutzbehörde (Datatilsynet) für Auftragsverarbeitungsverträge und wird automatisch zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen.

Gültig ab 1. November 2026 · Version 2026-10-11

Dies ist eine Übersetzung zu Ihrer Information. Rechtlich verbindlich ist nur die dänische Fassung. Dänische Fassung lesen

1. Die Parteien und der Vertragsschluss

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (die „Klauseln“) wird geschlossen zwischen

dem Verantwortlichen: dem Unternehmen oder der Organisation, das bzw. die bei GoalCube ein Konto angelegt und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GoalCube akzeptiert hat (der „Kunde“),

und

dem Auftragsverarbeiter: Goalcube ApS, CVR-Nr. (dänische Unternehmensnummer) 44709805, Ahlmannsvej 19, st., 6400 Sønderborg, Danmark („GoalCube“).

Die Klauseln sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GoalCube und werden automatisch geschlossen, wenn der Kunde ein Konto anlegt oder GoalCube in Gebrauch nimmt. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Die Klauseln beruhen auf dem Standardvertrag der dänischen Datenschutzbehörde (Datatilsynet) für Auftragsverarbeitungsverträge (Standardvertragsklauseln gemäß Art. 28 Abs. 8 der Verordnung (EU) 2016/679, „DSGVO“). Wo der Standardvertrag Wahlmöglichkeiten lässt, sind diese in den Anhängen ausgefüllt.

2. Präambel

  1. Die Klauseln legen die Rechte und Pflichten des Auftragsverarbeiters fest, wenn dieser personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
  2. Die Klauseln sollen sicherstellen, dass die Parteien Art. 28 Abs. 3 DSGVO einhalten.
  3. Die Verarbeitung erfolgt im Zusammenhang mit der Bereitstellung von GoalCube (GoalCube AI Map, GoalCube Data Vault und GoalCube Human Decision) nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Die Klauseln haben Vorrang vor entsprechenden Bestimmungen in anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien.
  5. Zu den Klauseln gehören vier Anhänge, die integraler Bestandteil der Klauseln sind:
    • Anhang A enthält nähere Angaben zur Verarbeitung, einschließlich Zweck und Art, Art der personenbezogenen Daten, Kategorien betroffener Personen und Dauer.
    • Anhang B enthält die Bedingungen des Verantwortlichen für den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern durch den Auftragsverarbeiter und eine Liste der genehmigten Unterauftragsverarbeiter.
    • Anhang C enthält die Weisung des Verantwortlichen zur Verarbeitung, die Mindestanforderungen an die Sicherheit und die Art und Weise, wie der Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter überprüft werden.
    • Anhang D enthält die Regelungen der Parteien zu sonstigen Fragen.
  6. Die Klauseln und die zugehörigen Anhänge werden von beiden Parteien elektronisch auf goalcube.eu aufbewahrt.
  7. Die Klauseln befreien den Auftragsverarbeiter nicht von Pflichten, die ihm nach der DSGVO oder anderen Rechtsvorschriften auferlegt sind.

3. Rechte und Pflichten des Verantwortlichen

  1. Der Verantwortliche ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit der DSGVO (siehe Art. 24 DSGVO), den Datenschutzbestimmungen anderer Rechtsvorschriften der EU oder des nationalen Rechts der Mitgliedstaaten und den Klauseln erfolgt.
  2. Der Verantwortliche hat das Recht und die Pflicht, über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten zu entscheiden.
  3. Der Verantwortliche ist dafür verantwortlich, dass für die Verarbeitung, mit der der Auftragsverarbeiter beauftragt wird, eine Rechtsgrundlage besteht – auch für die Daten, die der Kunde hochlädt, und für die Nutzung von KI-Diensten durch den Kunden.
  4. Der Verantwortliche wählt den KI-Dienst, den der Kunde mit GoalCube verbindet (z. B. ChatGPT, Claude, Microsoft 365 Copilot oder Mistral), und schließt den Vertrag damit selbst. Der KI-Dienst ist kein Unterauftragsverarbeiter von GoalCube, und die Verarbeitung dort fällt unter den eigenen Vertrag des Kunden mit dem KI-Anbieter.

4. Der Auftragsverarbeiter handelt auf Weisung

  1. Der Auftragsverarbeiter darf personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen verarbeiten, sofern er nicht nach dem Recht der EU oder dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, hierzu verpflichtet ist. Die Weisung ist in den Anhängen A und C beschrieben. Auch die Nutzung der Funktionen von GoalCube durch den Kunden – z. B. Hochladen, Wahl des Schutzes je Spalte, geheime Begriffe, Bestätigungen und Entscheidungen – stellt eine dokumentierte Weisung dar.
  2. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn eine Weisung nach seiner Auffassung gegen die DSGVO oder Datenschutzbestimmungen anderer Rechtsvorschriften der EU oder des nationalen Rechts der Mitgliedstaaten verstößt.

5. Vertraulichkeit

  1. Der Auftragsverarbeiter darf Zugang zu personenbezogenen Daten nur Personen gewähren, die seiner Weisungsbefugnis unterstehen und sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, und nur im erforderlichen Umfang. Die Liste der Personen mit Zugang wird laufend überprüft, und der Zugang wird entzogen, wenn er nicht mehr erforderlich ist.
  2. Der Auftragsverarbeiter muss auf Anfrage des Verantwortlichen nachweisen können, dass die betreffenden Personen der oben genannten Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

6. Sicherheit der Verarbeitung

  1. Der Auftragsverarbeiter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen.
  2. Der Auftragsverarbeiter bewertet die Risiken eigenständig und setzt Maßnahmen zu ihrer Bewältigung um. Die Maßnahmen sind in Anhang C.2 beschrieben.
  3. Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung seiner Pflicht nach Art. 32 DSGVO, unter anderem indem er die Informationen zur Verfügung stellt, die für die eigene Risikobewertung des Verantwortlichen erforderlich sind.

7. Einsatz von Unterauftragsverarbeitern

  1. Der Auftragsverarbeiter muss die Bedingungen des Art. 28 Abs. 2 und 4 DSGVO erfüllen, um einen weiteren Auftragsverarbeiter (einen Unterauftragsverarbeiter) in Anspruch zu nehmen.
  2. Der Auftragsverarbeiter hat die allgemeine Genehmigung des Verantwortlichen für den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen schriftlich mit einer Frist von mindestens 14 Tagen über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern. Die Information erfolgt per E-Mail an den Ansprechpartner des Kontos und unter goalcube.eu/da/databehandleraftale/ (maßgebliche dänische Fassung; auch hier: goalcube.eu/de/auftragsverarbeitungsvertrag/). Der Verantwortliche kann innerhalb der Frist Einspruch erheben. Erhebt der Verantwortliche Einspruch und finden die Parteien keine Lösung, kann der Verantwortliche den Vertrag mit Wirkung zu einem Zeitpunkt vor Inkrafttreten der Änderung kündigen. Die Liste der genehmigten Unterauftragsverarbeiter befindet sich in Anhang B.
  3. Der Auftragsverarbeiter erlegt dem Unterauftragsverarbeiter im Wege eines Vertrags dieselben Datenschutzpflichten auf, die in den Klauseln festgelegt sind, insbesondere geeignete Zusicherungen für technische und organisatorische Maßnahmen.
  4. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass der Vertrag des Unterauftragsverarbeiters dem Verantwortlichen das Recht einräumt, im Fall der Insolvenz des Auftragsverarbeiters seine Rechte als begünstigter Dritter gegenüber dem Unterauftragsverarbeiter geltend zu machen, soweit die Standardbedingungen des Unterauftragsverarbeiters dies zulassen.
  5. Kommt der Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet der Auftragsverarbeiter gegenüber dem Verantwortlichen in vollem Umfang für die Erfüllung der Pflichten des Unterauftragsverarbeiters, vorbehaltlich der Haftungsbeschränkung in Anhang D.

8. Übermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen

  1. Der Auftragsverarbeiter darf personenbezogene Daten an Drittländer (Länder außerhalb der EU/des EWR) oder internationale Organisationen nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen und im Einklang mit Kapitel V DSGVO übermitteln.
  2. Die Weisung zu Übermittlungen ergibt sich aus Anhang C.6. Der Verantwortliche kann dem Auftragsverarbeiter im Rahmen der Klauseln keine anderen Übermittlungen auferlegen.
  3. Wenn der Kunde selbst einen KI-Dienst mit GoalCube verbindet und ihn Daten abrufen lässt, gibt GoalCube nach Weisung des Kunden nur pseudonymisierte Daten an den KI-Dienst heraus. Eine etwaige Übermittlung an ein Drittland im KI-Dienst erfolgt im Rahmen des eigenen Vertrags des Kunden mit dem KI-Anbieter, siehe Ziffer 3.4.

9. Unterstützung des Verantwortlichen

  1. Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen angesichts der Art der Verarbeitung nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung seiner Pflicht, Anträge auf Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Personen nach Kapitel III DSGVO zu beantworten (Informationspflichten, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und automatisierte Entscheidungen im Einzelfall). Die Unterstützung erfolgt in erster Linie über die Funktionen von GoalCube, siehe Anhang C.3.
  2. Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen außerdem dabei,
    • eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem dem Verantwortlichen die Verletzung bekannt wurde, der Aufsichtsbehörde zu melden, es sei denn, die Verletzung führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte natürlicher Personen,
    • die betroffenen Personen von einer Verletzung zu benachrichtigen, wenn die Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für ihre Rechte zur Folge hat,
    • Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) und gegebenenfalls vorherige Konsultationen der Aufsichtsbehörde durchzuführen.
  3. Unterstützung, die über die Funktionen von GoalCube und die von GoalCube veröffentlichten Informationen hinausgeht, wird nach Anhang D abgerechnet.

10. Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

  1. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, nachdem ihm eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten beim Auftragsverarbeiter oder bei einem Unterauftragsverarbeiter bekannt geworden ist.
  2. Die Meldung erfolgt möglichst binnen 48 Stunden, nachdem dem Auftragsverarbeiter die Verletzung bekannt geworden ist, damit der Verantwortliche seine Frist von 72 Stunden einhalten kann.
  3. Die Meldung enthält, soweit die Informationen vorliegen: eine Beschreibung der Art der Verletzung, einschließlich der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und Datensätze, die wahrscheinlichen Folgen und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen. Können die Informationen nicht zur gleichen Zeit bereitgestellt werden, werden sie ohne unangemessene weitere Verzögerung schrittweise bereitgestellt.

11. Löschung und Rückgabe von Daten

  1. Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen ist der Auftragsverarbeiter verpflichtet, alle personenbezogenen Daten, die im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet wurden, zu löschen und dem Verantwortlichen die Löschung zu bestätigen. Die Löschung erfolgt spätestens 30 Tage nach Vertragsende, siehe Anhang C.4.
  2. Vor Vertragsende kann der Verantwortliche selbst Daten einsehen, Berichte herunterladen und Dokumentation aus GoalCube sichern (z. B. den Bericht für Aufsicht und Prüfer), solange das Konto aktiv ist.
  3. Der Auftragsverarbeiter darf die personenbezogenen Daten nicht länger aufbewahren, es sei denn, das Recht der EU oder nationales Recht verlangt dies.

12. Überprüfungen, einschließlich Inspektionen

  1. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung von Art. 28 DSGVO und der Klauseln erforderlich sind, und ermöglicht Überprüfungen – einschließlich Inspektionen –, die vom Verantwortlichen oder einem anderen von ihm beauftragten Prüfer durchgeführt werden, und trägt dazu bei.
  2. Die Verfahren für die Überprüfung des Auftragsverarbeiters und der Unterauftragsverarbeiter durch den Verantwortlichen ergeben sich aus Anhang C.7 und C.8.
  3. Der Auftragsverarbeiter gewährt Aufsichtsbehörden, die nach geltendem Recht Zugang zu den Einrichtungen des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters haben, gegen Vorlage eines ordnungsgemäßen Ausweises Zugang.

13. Vereinbarung der Parteien über sonstige Fragen

  1. Die Parteien können weitere Bestimmungen zur Leistung vereinbaren, z. B. zur Haftung, solange diese weder direkt noch indirekt im Widerspruch zu den Klauseln stehen oder die Grundrechte der betroffenen Person beeinträchtigen. Sie ergeben sich aus Anhang D und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

14. Inkrafttreten und Beendigung

  1. Die Klauseln treten in Kraft, wenn der Kunde ein Konto anlegt oder GoalCube in Gebrauch nimmt.
  2. Beide Parteien können eine Neuverhandlung der Klauseln verlangen, wenn Gesetzesänderungen oder Unzweckmäßigkeiten dazu Anlass geben. GoalCube kann die Klauseln mit einer Frist von mindestens 14 Tagen ändern, wenn die Änderung den Schutz der personenbezogenen Daten nicht verschlechtert; andernfalls ist die Zustimmung des Kunden erforderlich.
  3. Die Klauseln gelten für die Dauer der Verarbeitungsleistungen und können nicht gekündigt werden, ohne dass gleichzeitig der Hauptvertrag (die Allgemeinen Geschäftsbedingungen) endet.
  4. Wenn die Erbringung der Leistungen endet und die personenbezogenen Daten nach Ziffer 11 gelöscht sind, können die Klauseln von beiden Parteien gekündigt werden.

15. Ansprechpartner

  1. Kontakt des Auftragsverarbeiters: contact@goalcube.eu.
  2. Kontakt des Verantwortlichen: der Ansprechpartner des Kontos. Der Kunde hält die Kontaktdaten in GoalCube aktuell.

Anhang A – Angaben zur Verarbeitung

A.1. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen: Bereitstellung von GoalCube: ein Register der KI-Nutzung des Kunden mit Einstufung nach der KI-Verordnung, KI-Richtlinie und Schulung zur KI-Kompetenz (AI Map); Speicherung der Daten des Kunden in der EU und deren pseudonymisierte Herausgabe an den KI-Dienst, den der Kunde verbunden hat, sowie Anzeige der Antworten mit den echten Werten bei GoalCube (Data Vault); und Entscheidung von Fällen, die Personen betreffen, durch einen Menschen, mit Protokoll und Zeitstempeln (Human Decision).

A.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen betrifft im Wesentlichen (Art der Verarbeitung): Speicherung, Strukturierung, Pseudonymisierung (Ersetzung von Identifikatoren durch Codes), Generalisierung (z. B. Geburtsdatum zu Altersgruppe), Herausgabe pseudonymisierter Daten an den KI-Dienst des Kunden nach Weisung des Kunden, Rückübersetzung von Codes in echte Werte bei GoalCube, Protokollierung von Handlungen und Entscheidungen, Versand von E-Mails aus dem System sowie Löschung.

A.3. Die Verarbeitung umfasst folgende Arten personenbezogener Daten der betroffenen Personen: Die Daten, die der Kunde selbst in GoalCube hochlädt oder eingibt, z. B. Name, Kontaktdaten, Identifikationsnummern (einschließlich dänischer CPR-Nummern), Kunden- und Kontonummern, Adressen, Angaben zum Beschäftigungsverhältnis, Lebensläufe, Kundenanfragen, Verträge und Entscheidungen. Je nach den Daten des Kunden kann dies besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) und Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten (Art. 10 DSGVO) umfassen. Außerdem Daten über die Nutzer des Kunden: Name, E-Mail-Adresse, Rolle, Passkeys und Handlungen im System.

A.4. Die Verarbeitung umfasst folgende Kategorien betroffener Personen: Beschäftigte, Bewerber, Kunden, Mitglieder und Lieferanten des Kunden und deren Ansprechpartner sowie andere Personen, die die Daten des Kunden betreffen, sowie die Nutzer von GoalCube beim Kunden.

A.5. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen kann nach Inkrafttreten der Klauseln beginnen. Die Verarbeitung hat folgende Dauer: Solange der Kunde ein Konto bei GoalCube hat und bis die Daten nach Ziffer 11 und Anhang C.4 gelöscht sind.

Anhang B – Unterauftragsverarbeiter

B.1. Genehmigte Unterauftragsverarbeiter Mit Inkrafttreten der Klauseln hat der Verantwortliche den Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter genehmigt:

UnterauftragsverarbeiterWas sie tunWo
Clever Cloud SAS
SIREN 524 172 699, Nantes, Frankreich
Betrieb von GoalCube: Server und Speicherung aller Kundendaten.Frankreich (EU)
Brevo SAS
RCS Paris 498 019 298, 106 boulevard Haussmann, 75008 Paris, Frankreich
Versand und Empfang von E-Mails, z. B. Antworten auf Anfragen an GoalCube und Nachrichten des Systems.EU (laut Brevo stehen alle Server in der EU)
Anthropic
USA (die Anthropic-Gesellschaft, mit der GoalCube einen Vertrag hat)
Schreibt Antwortentwürfe auf E-Mails an GoalCube. Erhält nur pseudonymisierten Text: Namen, E-Mails, Telefon-, ID- und Kontonummern sowie Firmennamen werden in der EU automatisch durch Codes ersetzt, bevor der Text gesendet wird.USA
Übermittlungsgrundlage: EU-Standardvertragsklauseln (Modul 2 und 3) im Auftragsverarbeitungsvertrag von Anthropic

B.2. Frist für die Genehmigung von Unterauftragsverarbeitern Der Auftragsverarbeiter kündigt die Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern mindestens 14 Tage im Voraus an, siehe Ziffer 7.2.

Dienste ohne personenbezogene Daten. Das System nutzt außerdem diese Dienste, die keine personenbezogenen Daten erhalten und daher keine Unterauftragsverarbeiter sind:

DienstZweck
FreeTSAUnabhängige Zeitstempel für das Prüfprotokoll. Erhält nur eine Prüfsumme (Hash) – keine personenbezogenen Daten.
goalcube.euDie eigene Website von GoalCube: Das Hilfecenter dient als Wissensquelle, wenn der Mail-Agent Antworten schreibt.

Anhang C – Weisung zur Verarbeitung personenbezogener Daten

C.1. Gegenstand der Verarbeitung/Weisung Die Verarbeitung durch den Auftragsverarbeiter erfolgt, indem GoalCube die Daten des Kunden in der EU speichert, sie nach den Vorgaben des Kunden pseudonymisiert (z. B. Schutz je Spalte und geheime Begriffe), sie pseudonymisiert an den KI-Dienst herausgibt, den der Kunde verbunden hat, wenn der Kunde oder ein Nutzer dies anfordert, die Antworten der KI mit den echten Werten bei GoalCube anzeigt und Bestätigungen und Entscheidungen protokolliert. GoalCube nutzt die Daten des Kunden nicht für andere Zwecke, verkauft sie nicht und nutzt sie nicht zum Training von KI-Modellen.

C.2. Sicherheit der Verarbeitung Das Sicherheitsniveau berücksichtigt, dass die Verarbeitung besondere Kategorien personenbezogener Daten und Daten zu Beschäftigungsverhältnissen umfassen kann. Der Auftragsverarbeiter hat folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Daten werden bei der Übertragung verschlüsselt (HTTPS/TLS).
  • Kundendaten werden in der EU bei Clever Cloud gespeichert. Im Produktivbetrieb startet das System nicht ohne dauerhafte Speicherung in der EU.
  • KI-Dienste, die der Kunde verbindet, erhalten nur Pseudonyme – nie Namen, E-Mails, ID-, Telefon- und Kontonummern, Adressen oder die geheimen Begriffe des Kunden.
  • Hochgeladene Dateien werden nicht gespeichert, nur der ausgelesene Text, den der Kunde selbst als Datensatz gespeichert hat.
  • Entscheidungen, Bestätigungen und Änderungen werden in einem Prüfprotokoll mit Prüfsummen (Hash-Kette) und unabhängigen Zeitstempeln erfasst.
  • Geheime Begriffe werden nie im Prüfprotokoll gespeichert.
  • Die Seiten laden keine Dateien von Dritten (z. B. Schriften von Google), und das System setzt keine Tracking-Cookies.
  • E-Mails an GoalCube, die ein Mensch beantworten muss, werden in GoalCube gelesen und beantwortet. Die zuständige Person erhält in ihrem eigenen Postfach nur eine Benachrichtigung ohne Inhalt.
  • Zugangsschlüssel werden nicht in das Serverprotokoll geschrieben.
  • Zugang zu Betrieb und Daten haben nur Mitarbeitende von GoalCube, die ihn benötigen; sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Compliance-Prüfung von GoalCube kontrolliert bei jeder Änderung des Systems, dass der Code die in diesem Vertrag genannten Maßnahmen und Listen einhält.

C.3. Unterstützung des Verantwortlichen Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen nach Ziffer 9.1 und 9.2 wie folgt:

  • Der Kunde kann in GoalCube selbst seine Daten und die echten Werte hinter jedem Pseudonym einsehen, hochgeladene Datensätze löschen, geheime Begriffe entfernen und den Bericht für Aufsicht und Prüfer herunterladen.
  • Das Prüfprotokoll und der Verlauf (z. B. Entscheidungen, Berichte und entfernte geheime Begriffe) können nicht in einzelnen Einträgen geändert oder gelöscht werden, weil sie nachweisen sollen, was geschehen ist. Sie werden bei Vertragsende gelöscht. Muss etwas früher gelöscht werden, z. B. auf Antrag einer betroffenen Person, geschieht dies nach Absprache mit GoalCube.
  • Anfragen, die der Kunde nicht selbst im System erledigen kann, werden an contact@goalcube.eu gesendet, und GoalCube antwortet unverzüglich.
  • Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten stellt GoalCube die in Ziffer 10.3 genannten Informationen bereit.

C.4. Speicherdauer/Löschroutine

  • Die Daten des Kunden werden gespeichert, bis der Kunde sie selbst löscht oder der Vertrag endet.
  • Löscht der Kunde einen hochgeladenen Datensatz in GoalCube, wird der Datensatz sofort gelöscht. Berichte, die auf Grundlage des Datensatzes erstellt wurden, enthalten nur Pseudonyme und werden als Teil des Verlaufs gespeichert, bis der Vertrag endet.
  • Hochgeladene Dateien (z. B. PDF und Word) werden nicht gespeichert, sondern nur der Text, den der Kunde als Datensatz speichern möchte.
  • Verlauf und Prüfprotokoll werden gespeichert, solange der Vertrag läuft, siehe C.3.
  • Bei Vertragsende werden alle Daten des Kunden, einschließlich des Prüfprotokolls, spätestens 30 Tage nach Vertragsende gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Kopien in den Sicherungskopien des Hosting-Anbieters werden gelöscht, wenn die Sicherungskopien beim Anbieter ablaufen.
  • E-Mails, die der Kunde oder seine Nutzer an den Support von GoalCube senden, fallen nicht unter die oben genannte Frist. Sie werden 24 Monate nach Eingang automatisch gelöscht – oder früher, wenn der Kunde dies verlangt.

C.5. Ort der Verarbeitung Die Verarbeitung der unter die Klauseln fallenden personenbezogenen Daten darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen nur an folgenden Orten erfolgen: Clever Cloud SAS, Region Paris (Clever-Cloud-Zone „par“), Frankreich sowie bei den Unterauftragsverarbeitern in Anhang B an den dort angegebenen Standorten.

C.6. Weisung zur Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer Der Auftragsverarbeiter übermittelt keine personenbezogenen Daten des Kunden an Drittländer, mit dieser einzigen Ausnahme: Sendet der Kunde oder ein Nutzer des Kunden eine E-Mail an GoalCube, kann die E-Mail personenbezogene Daten enthalten. Bevor der E-Mail-Assistent von GoalCube einen Antwortentwurf schreibt, ersetzt GoalCube in der EU automatisch Namen, E-Mail-Adressen, Telefon-, ID- und Kontonummern sowie Firmennamen durch Codes. Namen im Freitext werden anhand von Namenslisten und Mustern erkannt, sodass ein seltener Name ausnahmsweise durchrutschen kann. Nur der pseudonymisierte Text wird auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der EU an Anthropic in den USA gesendet. Anfragen zu Recht, Beschwerden, Zahlung und Rechten beantwortet ein Mensch.

Übermittlungen, die erfolgen, weil der Kunde selbst seinen KI-Dienst Daten aus GoalCube abrufen lässt, erfolgen nach Weisung des Kunden und im Rahmen des eigenen Vertrags des Kunden mit dem KI-Anbieter, siehe Ziffer 8.3.

Erteilt der Verantwortliche weder in den Klauseln noch nachträglich eine dokumentierte Weisung zur Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland, ist der Auftragsverarbeiter im Rahmen der Klauseln nicht berechtigt, solche Übermittlungen vorzunehmen.

C.7. Verfahren für Überprüfungen, einschließlich Inspektionen, der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter durch den Verantwortlichen Der Auftragsverarbeiter erstellt auf Anfrage des Verantwortlichen, höchstens einmal jährlich, einen schriftlichen Bericht über die Einhaltung der Klauseln (Eigenkontrolle). Darüber hinaus kann der Verantwortliche auf eigene Kosten eine Inspektion durchführen oder von einem unabhängigen Prüfer durchführen lassen, wenn dafür ein konkreter Anlass besteht, mit einer Frist von mindestens 30 Tagen und höchstens einmal jährlich. Die Inspektion wird so organisiert, dass sie keinen Zugang zu Daten anderer Kunden gewährt. Der Zeitaufwand des Auftragsverarbeiters wird nach Anhang D abgerechnet.

C.8. Verfahren für Überprüfungen, einschließlich Inspektionen, der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unterauftragsverarbeiter Der Auftragsverarbeiter prüft mindestens einmal jährlich die eigene Dokumentation der Unterauftragsverarbeiter zur Sicherheit der Verarbeitung (z. B. Zertifizierungen, Prüfberichte, Auftragsverarbeitungsverträge und Listen der Unterauftragsverarbeiter) und bewertet, ob sie ihre Pflichten weiterhin erfüllen. Das Ergebnis fließt in den Bericht nach C.7 ein.

Anhang D – Regelungen der Parteien zu sonstigen Fragen

  1. Haftung. Die Haftung der Parteien nach den Klauseln unterliegt der Haftungsbeschränkung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit dies mit Art. 82 und 83 DSGVO vereinbar ist.
  2. Vergütung der Unterstützung. Unterstützung, die mit den Funktionen von GoalCube erledigt werden kann, und die Meldung von Verletzungen erfolgen kostenlos. Sonstige Unterstützung nach Ziffer 9 und Überprüfungen nach Ziffer 12 werden nach Zeitaufwand zum jeweils geltenden Stundensatz von GoalCube abgerechnet, der vorab mitgeteilt wird.
  3. Rangfolge. Bei Widersprüchen gehen die Klauseln den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht.
  4. Anwendbares Recht und Gerichtsstand richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Siehe auch: Datenschutzerklärung · Allgemeine Geschäftsbedingungen · Cookie-Richtlinie