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Wer beaufsichtigt die KI-Verordnung in Deutschland, Österreich, Luxemburg und der EU?

KI-Verordnung erklärtZuletzt aktualisiert 4 Min. Lesezeit

Kurze Antwort

In Deutschland ist die Bundesnetzagentur die zentrale Behörde für die KI-Verordnung – nach dem KI-MIG, das seit 29. Juli 2026 gilt. Für KI in Finanzunternehmen ist die BaFin zuständig. Den Datenschutz prüft weiterhin die Datenschutzbehörde Ihres Bundeslands. In Österreich ist noch keine KI-Behörde benannt; die KI-Servicestelle der RTR informiert nur, für den Datenschutz ist die Datenschutzbehörde (DSB) zuständig. In Luxemburg soll die CNPD laut Gesetzentwurf auch die KI-Aufsicht übernehmen; beschlossen ist das noch nicht. Auf EU-Ebene beaufsichtigt das Büro für Künstliche Intelligenz (AI Office) der Europäischen Kommission KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und – nach dem Digital Omnibus – bestimmte KI-Systeme, die darauf aufbauen.

Deutschland

Die KI-Verordnung wird durch das KI-MIG umgesetzt (in Kraft seit 29. Juli 2026). Stand: beschlossen.

Behörde Zuständig für
Bundesnetzagentur (BNetzA) Zentrale Marktüberwachung, auch für KI im Personalwesen (Anhang III Nr. 4). Zentrale Anlaufstelle und Beschwerdestelle
BaFin KI-Systeme in beaufsichtigten Finanzunternehmen
Datenschutzbehörde Ihres Bundeslands Datenschutz (DSGVO) bei privaten Unternehmen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) Datenschutz nur bei Bundesbehörden sowie Telekommunikations- und Postunternehmen

Die Datenschutzbehörden sind nach der KI-Verordnung keine Marktüberwachungsbehörden, prüfen aber weiterhin den Datenschutz – auch wenn KI im Spiel ist.

Österreich

Stand: offen. Es ist noch keine Behörde für die KI-Verordnung benannt, und es gibt noch keinen Gesetzentwurf. Laut Bundeskanzleramt (30. Juli 2026) steht auch noch kein Termin für eine Begutachtung fest.

Behörde Zuständig für
Österreichische Datenschutzbehörde (DSB) Datenschutz (DSGVO)
KI-Servicestelle der RTR Nur Information und Orientierung – keine benannte Aufsichtsbehörde

Die RTR wird als mögliche künftige KI-Behörde genannt. Entschieden ist nichts.

Luxemburg

Stand: Gesetzentwurf. Der Projet de loi n° 8476 wurde am 23. Dezember 2024 eingebracht und liegt im Ausschuss der Abgeordnetenkammer. Der Staatsrat (Conseil d'État) hat am 10. Juli 2026 Stellung genommen.

Behörde Zuständig für
Commission nationale pour la protection des données (CNPD) Datenschutz (DSGVO). Laut Entwurf auch allgemeine KI-Marktüberwachung, Koordination und zentrale Anlaufstelle
CSSF, CAA, ILNAS, ILR, ALMPS Laut Entwurf Aufgaben in einzelnen Branchen

EU-Ebene und andere EU-Länder

Das Büro für Künstliche Intelligenz (AI Office) der Europäischen Kommission beaufsichtigt KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck wie GPT, Claude oder Gemini und – nach dem Digital Omnibus – bestimmte KI-Systeme, die auf solchen Modellen aufbauen. Jedes EU-Land hat eigene Behörden, und viele sind noch dabei, sie zu benennen. Arbeiten Sie in mehreren Ländern, ist die Behörde des Landes zuständig, in dem die KI genutzt wird.

Worauf achtet die Aufsicht?

In der Praxis fragt eine Behörde: Wofür nutzen Sie KI? Haben Ihre Mitarbeitenden die nötige KI-Kompetenz? Setzen Sie etwas Verbotenes ein? Haben Menschen die Aufsicht über Hochrisiko-Nutzungen? Können Sie das belegen? Genau das bündelt ein Bericht aus GoalCube.

So gehen Sie vor

  1. Halten Sie Ihr KI-Inventar aktuell.Das Erste, was eine Behörde sehen will: wofür Sie KI nutzen.
  2. Weisen Sie KI-Kompetenz nach.Wer welche Einführung erhalten hat – und wann.
  3. Belegen Sie menschliche Entscheidungen.Bei Hochrisiko: wer entschieden hat, wann und warum.
  4. Bündeln Sie alles in einem Bericht.GoalCube erstellt einen Bericht für Aufsicht und Prüfer mit KI-Inventar, Richtlinie, Schulung, Entscheidungen und Protokoll.

Das sagt das Gesetz

KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG)
Deutsches Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung: benennt die Bundesnetzagentur als zentrale Behörde und Anlaufstelle. BGBl. 2026 I Nr. 223, in Kraft seit 29. Juli 2026.
Art. 70 KI-VO – nationale Behörden
Jedes EU-Land benennt Marktüberwachungsbehörden und eine zentrale Anlaufstelle.
Art. 75 und 88 ff. KI-VO – Büro für Künstliche Intelligenz
Aufsicht über KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck; durch den Digital Omnibus erweitert.

Fragen und Antworten

An wen wenden wir uns?

In Deutschland ist die Bundesnetzagentur die zentrale Anlaufstelle für die KI-Verordnung, in Luxemburg soll es die CNPD werden. In Österreich gibt es noch keine benannte KI-Behörde; erste Informationen bietet die KI-Servicestelle der RTR. Fragen zu personenbezogenen Daten gehen an die Datenschutzbehörde – in Deutschland an die Ihres Bundeslands, in Österreich an die DSB, in Luxemburg an die CNPD.

Beaufsichtigen die Datenschutzbehörden auch KI?

Den Datenschutz bei jeder KI-Nutzung: ja, überall. Nach der KI-Verordnung selbst unterschiedlich: In Deutschland sind die Datenschutzbehörden keine Marktüberwachungsbehörden. In Luxemburg soll die CNPD laut Gesetzentwurf auch KI-Aufsicht werden. In Österreich ist das noch offen.

Bekommen wir Unterstützung?

Ja. Die Behörden sollen besonders kleine Unternehmen unterstützen. In Deutschland bietet die Bundesnetzagentur einen KI-Service Desk an, in Österreich informiert die KI-Servicestelle der RTR.

Quellen

Geschrieben von GoalCube-Redaktion. Zuletzt aktualisiert 11. Oktober 2026. GoalCube hilft Ihnen, die KI-Verordnung und die DSGVO einzuhalten. Es ist keine Rechtsberatung.

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