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Wie hoch sind die Bußgelder nach KI-Verordnung und DSGVO?

KI-Verordnung erklärtZuletzt aktualisiert 2 Min. Lesezeit

Kurze Antwort

Die KI-Verordnung hat drei Bußgeldobergrenzen: bis 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes für verbotene KI, bis 15 Mio. € oder 3 % für die meisten anderen Pflichten (etwa bei Hochrisiko und nach Art. 50) und bis 7,5 Mio. € oder 1 % für falsche Angaben gegenüber Behörden. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der niedrigere Wert von Betrag und Prozentsatz. Die DSGVO hat Obergrenzen von 20 Mio. € oder 4 % und 10 Mio. € oder 2 %. Die Behörden können auch verwarnen und Anordnungen erteilen.

Die Bußgeldobergrenzen

VerstoßBußgeldobergrenzeRechtsgrundlage
Verbotene KI-Praktiken35 Mio. € oder 7 % des weltweiten JahresumsatzesArt. 99 Abs. 3 KI-VO
Weitere Pflichten der KI-Verordnung, z. B. menschliche Aufsicht, Protokollierung und Transparenzpflichten15 Mio. € oder 3 %Art. 99 Abs. 4 KI-VO
Automatisierte Entscheidungen, Betroffenenrechte und Datenübermittlung außerhalb der EU20 Mio. € oder 4 %Art. 83 Abs. 5 DSGVO
Z. B. fehlende Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) oder fehlender Datenschutz durch Technikgestaltung10 Mio. € oder 2 %Art. 83 Abs. 4 DSGVO

Das Bußgeld ist selten das Teuerste

Für die meisten kleinen Unternehmen ist das Risiko nicht das große Bußgeld, sondern die Anordnung, eine KI-Nutzung einzustellen, Forderungen von Kunden und Mitarbeitenden und verlorenes Vertrauen. Deshalb lohnt es sich, die Grundlagen im Griff zu haben: ein KI-Inventar Ihrer KI-Nutzung, eine KI-Richtlinie, eine Schulung und Nachweise, dass Menschen über Menschen entscheiden.

So gehen Sie vor

  1. Stoppen Sie verbotene Nutzung.Die höchste Obergrenze gilt für verbotene KI.
  2. Dokumentieren Sie, was Sie tun.KI-Inventar, Richtlinie, Schulung und Entscheidungen zeigen, dass Sie die Regeln ernst nehmen.
  3. Beheben Sie Fehler schnell.Die Behörden achten darauf, ob Sie kooperiert und nachgebessert haben.

Das sagt das Gesetz

Art. 99 KI-VO – Sanktionen
Bußgeldobergrenzen, Rücksicht auf kleine Unternehmen und – nach dem Digital Omnibus – Verwarnungen und nichtfinanzielle Maßnahmen.
Art. 83 DSGVO – Geldbußen
Obergrenzen von 20 Mio. € / 4 % und 10 Mio. € / 2 %.

Fragen und Antworten

Bekommen kleine Unternehmen niedrigere Bußgelder?

Ja. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der niedrigere Wert von Betrag und Prozentsatz. Die Behörden müssen außerdem das wirtschaftliche Überleben des Unternehmens berücksichtigen.

Wer verhängt die Bußgelder?

Wer Bußgelder nach der KI-Verordnung verhängt, regelt jedes EU-Land selbst (Art. 99 Abs. 1 KI-VO). In Deutschland ist das Durchführungsgesetz KI-MIG in Kraft, in Österreich und Luxemburg steht es noch aus. DSGVO-Bußgelder verhängen in Deutschland, Österreich und Luxemburg die Datenschutzbehörden selbst.

Was kostet fehlende KI-Kompetenz?

Art. 4 fällt unter die nationalen Sanktionsregeln. Die Aufsicht über Art. 4 hat im August 2026 begonnen.

Quellen

Geschrieben von GoalCube-Redaktion. Zuletzt aktualisiert 11. Oktober 2026. GoalCube hilft Ihnen, die KI-Verordnung und die DSGVO einzuhalten. Es ist keine Rechtsberatung.

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