Was ist eine Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA), und brauchen wir eine?
Kurze Antwort
Eine FRIA (fundamental rights impact assessment, auf Deutsch Grundrechte-Folgenabschätzung) bewertet, wie eine Hochrisiko-KI die Grundrechte von Menschen beeinträchtigen kann. Sie muss vor der Nutzung erstellt werden von Behörden, von Privaten, die öffentliche Dienste erbringen, und von Unternehmen, die KI für die Kreditwürdigkeitsprüfung von Personen oder die Preisbildung bei Lebens- und Krankenversicherungen einsetzen. Sie beschreibt die Nutzung, die Betroffenen, die Risiken, die menschliche Aufsicht und was Sie tun, wenn etwas schiefgeht. Nach dem Digital Omnibus kann sie auf Ihrer DSFA aufbauen.
Wer muss eine FRIA erstellen?
| Betreiber | FRIA? |
|---|---|
| Behörden, die Hochrisiko-KI nutzen | Ja |
| Private, die öffentliche Dienste erbringen (etwa im Auftrag einer Kommune) | Ja |
| Banken und Kreditgeber, die die Kreditwürdigkeit von Personen mit KI prüfen | Ja |
| Versicherer, die Lebens- und Krankenversicherungen mit KI bepreisen | Ja |
| Ein privates Unternehmen, das KI im Recruiting nutzt | Nein – aber in der Regel eine DSFA |
FRIA und DSFA in einem Arbeitsgang
Da sich beide Analysen überschneiden, ist es sinnvoll, sie zusammen zu erstellen. GoalCube hat einen DSFA-Entwurf, der mit Ihrer KI-Nutzung aus dem KI-Inventar befüllt wird und als Grundlage für eine FRIA dienen kann.
So gehen Sie vor
- Beschreiben Sie die Nutzung.Welcher Prozess, wie lange und wie oft die KI genutzt wird.
- Beschreiben Sie die Betroffenen.Welche Personengruppen betroffen sind.
- Ermitteln Sie die Risiken.Etwa Diskriminierung, Fehlentscheidungen, fehlende Beschwerdemöglichkeit.
- Beschreiben Sie die Aufsicht.Wer die menschliche Aufsicht hat, und wie.
- Beschreiben Sie die Maßnahmen bei Fehlern.Beschwerdewege, interne Steuerung und was passiert, wenn sich Risiken zeigen.
- Informieren Sie die Behörde.Das Ergebnis wird der Marktüberwachungsbehörde mit deren Vorlage gemeldet.
Das sagt das Gesetz
- Art. 27 KI-VO – Folgenabschätzung im Hinblick auf die Grundrechte
- Gilt zusammen mit den Hochrisiko-Regeln, also ab 2. Dezember 2027 für Anhang III.
- Verordnung (EU) 2026/1744 – Digital Omnibus
- Die FRIA kann auf Teile einer DSFA verweisen oder sie übernehmen; das Büro für Künstliche Intelligenz (AI Office) erstellt einen Fragebogen.
- Art. 35 DSGVO – DSFA
- Datenschutz-Folgenabschätzung.
Fragen und Antworten
Muss ein privates Unternehmen beim Recruiting eine FRIA erstellen?
Nach Art. 27 nicht, außer Sie erbringen öffentliche Dienste. In der Regel brauchen Sie aber eine DSFA nach der DSGVO.
Was ist der Unterschied zwischen FRIA und DSFA?
Die DSFA betrifft personenbezogene Daten. Die FRIA betrifft alle Grundrechte, etwa Nichtdiskriminierung und den Zugang zu Leistungen. Beide überschneiden sich, und die FRIA kann auf der DSFA aufbauen.
Wann muss die FRIA fertig sein?
Bevor die Hochrisiko-KI in Betrieb genommen wird – für Anhang III ab 2. Dezember 2027.
Quellen
Geschrieben von GoalCube-Redaktion. Zuletzt aktualisiert 11. Oktober 2026. GoalCube hilft Ihnen, die KI-Verordnung und die DSGVO einzuhalten. Es ist keine Rechtsberatung.
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