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Brauchen wir eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA), bevor wir KI nutzen?

DSGVO und KIZuletzt aktualisiert 2 Min. Lesezeit

Kurze Antwort

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist Pflicht, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für Personen mit sich bringt. Bei KI ist das typischerweise der Fall, wenn die KI Personen systematisch bewertet oder profiliert (etwa Bewerber oder Mitarbeitende), sensible Daten in großem Umfang verarbeitet, Mitarbeitende überwacht oder neue Technik so einsetzt, dass Menschen betroffen sind. Die DSFA beschreibt die Verarbeitung, ihre Notwendigkeit, die Risiken und die Maßnahmen. Bei Hochrisiko-KI müssen Sie die Informationen des Anbieters in Ihrer DSFA verwenden (Art. 26 Abs. 9 KI-VO).

Typische KI-Nutzungen, die eine DSFA erfordern

KI-Nutzung DSFA?
Vorauswahl von Bewerbern In der Regel ja
Bewertung oder Überwachung von Mitarbeitenden In der Regel ja
KI mit Gesundheitsdaten in einer Praxis In der Regel ja
Kreditwürdigkeitsprüfung von Kunden In der Regel ja
Zusammenfassung von Kundenanfragen mit Pseudonymen Normalerweise nein
Newsletter-Entwürfe ohne personenbezogene Daten Nein

Vorlage in GoalCube

GoalCube hat einen DSFA-Entwurf, der mit der Nutzung aus Ihrem KI-Inventar befüllt wird: Zweck, Daten, Risiko, menschliche Entscheidung und Pseudonymisierung. Sie ergänzen Ihre eigenen Bewertungen und speichern die DSFA zusammen mit dem Inventar.

So gehen Sie vor

  1. Beschreiben Sie die Nutzung.Zweck, Daten, KI-Tool, wer betroffen ist und wer was sieht.
  2. Prüfen Sie Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit.Ist die KI nötig? Kommen Sie mit weniger Daten aus?
  3. Ermitteln Sie die Risiken für die Betroffenen.Fehler, Diskriminierung, Datenlecks, Übermittlung aus der EU, fehlende Transparenz.
  4. Beschreiben Sie die Maßnahmen.Pseudonymisierung, menschliche Entscheidung, Zugriffssteuerung, Protokoll, Löschung.
  5. Sprechen Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten, falls Sie einen haben.Und konsultieren Sie die Aufsichtsbehörde, wenn das Risiko weiterhin hoch ist.

Das sagt das Gesetz

Art. 35 DSGVO – Datenschutz-Folgenabschätzung
Pflicht bei voraussichtlich hohem Risiko; Abs. 7 beschreibt den Inhalt.
Art. 36 DSGVO – vorherige Konsultation
Bleibt das Risiko hoch, muss die Aufsichtsbehörde konsultiert werden.
Art. 26 Abs. 9 KI-VO
Verwenden Sie die Informationen des Anbieters zur Hochrisiko-KI in Ihrer DSFA.

Fragen und Antworten

Brauchen wir eine DSFA, wenn wir ChatGPT für E-Mails nutzen?

Normalerweise nicht, wenn keine nennenswerten personenbezogenen Daten im Spiel sind und niemand bewertet wird.

Brauchen wir eine DSFA für KI im Recruiting?

In der Regel ja. Die systematische Bewertung von Bewerbern mit neuer Technik ist ein klassisches Beispiel.

Gibt es eine Liste der Aufsichtsbehörden?

Ja. Nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO veröffentlichen die Aufsichtsbehörden Listen von Verarbeitungen, für die immer eine DSFA nötig ist – in Deutschland etwa die Liste der Datenschutzkonferenz (DSK), in Österreich die DSFA-Verordnung der Datenschutzbehörde. Prüfen Sie Ihre Nutzung anhand dieser Liste.

Quellen

Geschrieben von GoalCube-Redaktion. Zuletzt aktualisiert 11. Oktober 2026. GoalCube hilft Ihnen, die KI-Verordnung und die DSGVO einzuhalten. Es ist keine Rechtsberatung.

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