KI in Praxis und Pflege: Wie nutzen Sie KI mit Gesundheitsdaten?
Kurze Antwort
Gesundheitsdaten sind besonders geschützt, und Gesundheitsberufe unterliegen der Schweigepflicht. KI kann bei Verwaltung, Briefen, Terminen und Zusammenfassungen helfen – wenn Sie einen Business-Tarif mit Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), eine Rechtsgrundlage nach Art. 9 DSGVO und eine Datenschutz-Folgenabschätzung haben und am besten pseudonymisieren, damit die KI Name und Gesundheitsdaten nie zusammen sieht. KI, die Diagnosen stellt oder Behandlungen empfiehlt, ist in der Regel ein Medizinprodukt und Hochrisiko; nutzen Sie dafür keinen gewöhnlichen Chatbot.
Was ist was?
| Nutzung | Einschätzung |
|---|---|
| Antworten auf Terminanfragen, Termine verschieben | Sensibel (verrät, dass jemand Patient ist) – pseudonymisieren |
| Briefe und Zusammenfassungen, Fachkraft prüft | Sensibel – pseudonymisieren, DSFA |
| Priorisierung von Patienten | Kann Hochrisiko oder ein Medizinprodukt sein |
| Diagnose und Behandlungsvorschläge | Medizinprodukt und Hochrisiko |
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So gehen Sie vor
- Halten Sie KI von Diagnosen fern.Nutzen Sie sie für Verwaltung und Texte.
- Erstellen Sie eine DSFA.Gesundheitsdaten mit neuer Technik erfordern sie in der Regel.
- Pseudonymisieren Sie.Namen und Versichertennummern bleiben in der EU.
- Lassen Sie die Fachkraft prüfen.Alles, was die KI schreibt, liest eine behandelnde Person, bevor es verwendet wird.
Das sagt das Gesetz
- Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO
- Verarbeitung von Gesundheitsdaten für die Gesundheitsversorgung durch Fachpersonal, das der Schweigepflicht unterliegt.
- Verordnung (EU) 2017/745 – Medizinprodukte (MDR)
- Software für Diagnose und Behandlung ist in der Regel ein Medizinprodukt.
- Art. 6 Abs. 1 KI-VO
- KI in Medizinprodukten, die eine benannte Stelle prüfen muss, ist Hochrisiko (ab 2. August 2028).
Fragen und Antworten
Dürfen wir Behandlungsnotizen mit KI schreiben?
Das kann vertretbar sein – mit Pseudonymisierung, Vertrag und einer Fachkraft, die prüft. Prüfen Sie auch die berufsrechtlichen Vorgaben, etwa Ihrer Kammer.
Was ist mit dem Europäischen Gesundheitsdatenraum?
Die EHDS-Verordnung wird in den kommenden Jahren schrittweise eingeführt und regelt u. a. den Zugang zu Gesundheitsdaten. An der heute nötigen Vorsicht ändert sie nichts.
Quellen
- BfDI: Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder
- Österreichische Datenschutzbehörde (DSB)
- Commission nationale pour la protection des données (CNPD)
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) auf EUR-Lex
Geschrieben von GoalCube-Redaktion. Zuletzt aktualisiert 11. Oktober 2026. GoalCube hilft Ihnen, die KI-Verordnung und die DSGVO einzuhalten. Es ist keine Rechtsberatung.
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