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Sind wir Anbieter oder Betreiber nach der KI-Verordnung?

KI-Verordnung erklärtZuletzt aktualisiert 3 Min. Lesezeit

Kurze Antwort

Ein Anbieter entwickelt ein KI-System oder lässt es entwickeln und bringt es unter eigenem Namen auf den Markt. Ein Betreiber nutzt ein KI-System bei der Arbeit. Die meisten Unternehmen sind Betreiber. Bauen Sie aber einen Chatbot oder eine KI-Funktion mit z. B. dem Modell von OpenAI oder Anthropic in Ihr eigenes Produkt ein, sind Sie in der Regel Anbieter dieses KI-Systems. Und Sie können Anbieter von Hochrisiko-KI werden, wenn Sie Ihren Namen daraufsetzen, das System wesentlich verändern oder es für einen neuen Hochrisiko-Zweck nutzen (Art. 25).

Die beiden Rollen

Anbieter Betreiber
Wer? Entwickelt KI und bringt sie unter eigenem Namen auf den Markt Nutzt KI bei der Arbeit
Beispiel OpenAI, Anthropic, ein SaaS-Anbieter mit eigener KI-Funktion Ein Onlineshop, der ChatGPT im Kundenservice nutzt
Pflichten bei Hochrisiko Qualitätsmanagement, technische Dokumentation, CE-Kennzeichnung, Registrierung Nutzung gemäß Betriebsanleitung, menschliche Aufsicht, Protokolle, Information

Die Falle: wenn der Nutzer zum Anbieter wird

Nach Art. 25 werden Sie Anbieter eines Hochrisiko-Systems, wenn Sie Ihren Namen oder Ihre Marke daraufsetzen, es wesentlich verändern oder ein System, das kein Hochrisiko war, für einen Hochrisiko-Zweck nutzen. Ein Beispiel: Sie bauen auf einem Sprachmodell ein kleines Tool, das Bewerbungen sortiert – und verkaufen es an andere.

KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck

Die Modelle hinter ChatGPT, Claude, Gemini und Mistral sind KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Die Regeln dafür treffen die Anbieter der Modelle, nicht Sie als Nutzer. Mehr dazu unter KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck.

So gehen Sie vor

  1. Nutzen Sie fremde KI für eigene Aufgaben?Dann sind Sie Betreiber.
  2. Bieten Sie anderen KI unter Ihrem Namen an?Ein Chatbot auf Ihrer Website oder eine KI-Funktion in Ihrer App macht Sie in der Regel zum Anbieter dieses Systems.
  3. Ändern Sie den Zweck?Nutzen Sie eine KI mit allgemeinem Verwendungszweck für einen Hochrisiko-Zweck, können Sie Anbieter eines Hochrisiko-Systems werden (Art. 25).
  4. Tragen Sie die Rolle ins KI-Inventar ein.Für jede KI-Nutzung.

Das sagt das Gesetz

Art. 3 Nr. 3 und 4 KI-VO – Anbieter und Betreiber
Die Definitionen der beiden wichtigsten Rollen.
Art. 25 KI-VO – Verantwortlichkeiten entlang der KI-Wertschöpfungskette
Wann ein Betreiber oder ein anderer Akteur zum Anbieter eines Hochrisiko-Systems wird. Durch den Digital Omnibus präzisiert.

Fragen und Antworten

Wir haben einen Chatbot auf GPT-Basis auf unserer Website. Was sind wir?

In der Regel Anbieter des Chatbots. Sie müssen u. a. sicherstellen, dass Nutzer erkennen, dass sie mit einer KI sprechen (Art. 50 Abs. 1).

Sind wir Anbieter, wenn wir ein GPT oder ein Claude-Projekt für den internen Gebrauch erstellen?

Normalerweise nicht. Die interne Nutzung eines Tools, das Sie nicht auf den Markt bringen, macht Sie zum Betreiber.

Was bedeutet die Rolle für die Bußgelder?

Die Bußgeldobergrenzen sind gleich, die Pflichten aber verschieden. Anbieter von Hochrisiko-KI haben deutlich mehr Pflichten als Betreiber.

Quellen

Geschrieben von GoalCube-Redaktion. Zuletzt aktualisiert 11. Oktober 2026. GoalCube hilft Ihnen, die KI-Verordnung und die DSGVO einzuhalten. Es ist keine Rechtsberatung.

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