Erweitert

GoalCube ist von Anfang an nach bewährter Praxis eingerichtet. Lassen Sie die Regeln, wie sie sind, wenn Sie keinen guten Grund haben; jede Änderung wird mit Name und Begründung gespeichert. So geht’s

Empfehlungen (7 von 8 aktiviert)

  • Die Nutzung von KI mit minimalem oder begrenztem Risiko wird nach den festen Regeln von GoalCube automatisch freigegeben, wenn es nicht um Entscheidungen über Personen geht. Die verantwortliche Person sieht sie in der Aufgabenliste.An
    Warum · Ausschalten

    Die Mitarbeitenden können ohne Wartezeit arbeiten; ein Mensch bestätigt nur Hochrisiko und Entscheidungen über Personen (Art. 26 KI-VO und Art. 22 DSGVO).

    Dann muss ein Mensch jede KI-Nutzung bestätigen, auch bei geringem Risiko. Die Mitarbeitenden warten öfter.

  • Die KI erhält erst Daten, wenn die Nutzung im KI-Inventar eingetragen und bestätigt ist.An
    Warum · Ausschalten

    Jede Nutzung von KI mit den Daten des Unternehmens ist vorab bekannt und nach KI-VO und DSGVO bewertet, und der Nutzer geht einen Schritt nach dem anderen. (Das Gesetz verlangt kein Inventar an sich; das Inventar zeigt, welche Pflichten gelten.)

    Dann kann die KI Daten erhalten, bevor die Nutzung eingetragen und bestätigt ist.

  • Verlangen Sie bei Entscheidungen einen Passkey (Face ID, Fingerabdruck oder Sicherheitsschlüssel), sobald Nutzer mit Passkey angelegt sind.An
    Warum · Ausschalten

    Zeigt eindeutig, wer den Fall entschieden hat und dass die Person die Rolle dafür hatte.

    Dann können Entscheidungen mit einem geschriebenen Namen statt mit einem Passkey gespeichert werden.

  • Nur Nutzer mit der passenden Rolle dürfen Fälle in einem Bereich entscheiden (z. B. HR-Fälle nur durch HR oder Administratoren).An
    Warum · Ausschalten

    Art. 26 Abs. 2 KI-VO verlangt Aufsicht durch Personen mit Kompetenz und Befugnis.

    Dann können alle Nutzer alle Arten von Fällen entscheiden.

  • Kennzeichnen Sie Entscheidungen mit weniger als 15 Sekunden pro Fall als „kurze Beurteilungszeit“.Aus
    Warum und Änderungen · Einschalten

    Hilft zu erkennen, ob der Mensch der KI einfach nur folgt (Automatisierungsbias, Art. 14 Abs. 4 lit. b KI-VO).

    Änderungen: ausgeschaltet von MS 22.10.2026, 17:04:15 – „Wir entscheiden nur wenige, einfache Fälle; die Markierung ergibt bei uns keinen Sinn.“

  • Zeigen Sie bei jedem Fall die Unsicherheit der KI an.An
    Warum · Ausschalten

    Erleichtert es, die Empfehlung der KI kritisch zu prüfen (Art. 14 Abs. 4 KI-VO).

    Dann sieht die Person, die entscheidet, nicht, wobei sich die KI unsicher ist.

  • Zeigen Sie nur die Fakten, die für die Entscheidung relevant sind (nicht E-Mail, Telefon und Nummern).An
    Warum · Ausschalten

    Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO).

    Dann werden bei Entscheidungen E-Mail, Telefon und Nummern angezeigt.

  • Lassen Sie das Prüfprotokoll nach jeder Entscheidung von einem unabhängigen Zeitstempeldienst mit einem Zeitstempel versehen.An
    Warum · Ausschalten

    Weist gegenüber Dritten nach, dass das Protokoll zu einem bestimmten Zeitpunkt existierte (im Produkt ein qualifizierter Dienst nach eIDAS).

    Dann erhält das Prüfprotokoll keine unabhängigen Zeitstempel.

8 gesetzliche Pflichten gelten immer (gesperrt)
  • Entscheidungen über Personen trifft ein Mensch, nicht die KI. Die KI darf nur eine Empfehlung geben.
    Art. 22 DSGVO; Art. 14 und Art. 26 Abs. 2 KI-VO · gesperrt
  • Trifft der Mensch eine andere Entscheidung als die Empfehlung der KI, muss er sie mit mindestens einem vollständigen Satz begründen, der gegenüber der Person verwendet werden kann.
    Art. 22 Abs. 3 DSGVO; Art. 86 KI-VO · gesperrt
  • Eine Entscheidung kann nachträglich nicht geändert werden. Sie wird mit einem digitalen Fingerabdruck in einer Hash-Kette protokolliert.
    Art. 12 und Art. 26 Abs. 6 KI-VO · gesperrt
  • Das Prüfprotokoll enthält nur IDs und Codes – keine Namen (ältere Einträge vor dem 18. Okt. 2026 können Namen enthalten) – und wird mindestens 6 Monate aufbewahrt.
    Art. 26 Abs. 6 KI-VO; Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO · gesperrt
  • Die KI erhält Pseudonyme statt Namen und Nummern (siehe Anlage C.2 des Auftragsverarbeitungsvertrags). Die echten Werte werden nur bei GoalCube in der EU angezeigt.
    Art. 5, 25, 32 und 44 DSGVO · gesperrt
  • Verbotene Nutzung von KI wird gestoppt: Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in der Ausbildung; Soziale Bewertung von Personen (Social Scoring); Biometrische Kategorisierung z. B. nach ethnischer Herkunft, politischer Meinung, Religion oder sexueller Ausrichtung; Manipulation oder Ausnutzung von Schwächen, die Personen schaden können.
    Art. 5 KI-VO · gesperrt
  • Hochrisiko-Bereiche: Recruiting und Auswahl von Personen; Entscheidungen über Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Beförderung, Arbeitsbedingungen, Kündigung, Aufgabenverteilung, Bewertung); Bildung (Zugang, Bewertung, Überwachung von Prüfungen); Bonitätsprüfung oder Preisgestaltung bei Lebens- und Krankenversicherung; Zugang zu öffentlichen Leistungen; Biometrische Identifizierung oder Kategorisierung; Sicherheit in kritischen Infrastrukturen. Ausnahme für eng begrenzte, vorbereitende Aufgaben ohne Profiling.
    Art. 6 und Anhang III KI-VO · gesperrt
  • Mitarbeitende, die KI nutzen, müssen über ausreichende KI-Kompetenz verfügen.
    Art. 4 KI-VO · gesperrt

Vereinfachtes Regelwerk. Keine Rechtsberatung.